Mit Musik bezahlt sich’s besser
In der Beliebtheitsskala vieler Vereinsvorstände rangiert die GEMA noch vor dem Finanzamt. Und anders als beim Finanzamt, wo man durch die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsregeln in einem gewissen Maße noch der Steuerpflicht entgehen kann, entgeht ihr keine Schützenbruderschaft, denn auf eines wollen wir dann doch nicht verzichten: auf die Musik. Denn was wäre ein Schützenfest ohne Musik? Weder ein Festumzug noch ein Schützenball wären denkbar. Und dafür müssen wir zahlen – jedes Jahr und für jede einzelne Veranstaltung.
Die Medaille hat natürlich auch hier zwei Seiten: Wir feiern besser mit Musik. Und die Musikproduzenten, die Komponisten und Texter wollen von ihrer Arbeit leben und für ihre Arbeit bezahlt werden. Deshalb gewährt, wie in anderen Ländern auch, das deutsche Urheberrecht den Musikschaffenden einen gewissen Schutz und insbesondere einen Vergütungsanspruch dafür, dass ihre Musik von uns genutzt wird. Nun ist aber kein Komponist und kein Textdichter und kein Verleger in der Lage, selbst zu überprüfen, wer wann wo, wie oft und wie lange seinen Musiktitel gespielt hat. Und müsste der einzelne Komponist sich dann auch noch selbst bei jedem, der seine Musik spielt, selbst um die Bezahlung kümmern, käme er nicht mehr zum Musikschreiben.
Daher werden diese aus dem Urheberrecht fließenden Nutzungsrechte in Deutschland von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, oder kurz: der GEMA, wahrgenommen. Diese verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von 60.000 deutschen Musikproduzenten und darüber hinaus auch von über einer Million ausländischer Produzenten, deren Musik hier bei uns ebenfalls gespielt wird. Gleichzeitig ist dadurch auch sichergestellt, dass wir auf unseren Festen die Musik spielen können, die wir dort hören wollen, ohne dass wir uns weiter um Urheber- und eventuell erforderliche Nutzungsrechte kümmern müssen.
Soweit die hehre Rechtfertigung für die Existenz der GEMA. Nun zurück zur täglichen Realität: Eine Bruderschaft, die Musik aufführen will, muss diese Veranstaltung vorher bei der GEMA anmelden. Sie erhält dann eine Rechnung der GEMA über die Höhe der von ihr zu zahlenden Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei unter anderem nach der Größe des Veranstaltungsraumes sowie der Höhe des Eintrittsgeldes, bei Schützenumzügen wird für alle teilnehmenden Kapellen eine Pauschale erhoben, wobei nur zwischen Musikkapellen (derzeit 23,20 € je Kapelle) und Spielmannszügen (derzeit jeweils 11,60 €) unterschieden wird.
Zu beachten in diesem Zusammenhang ist auch, dass der BHDS mit der GEMA einen Rahmenvertrag geschlossen hat, aufgrund dessen die einzelne Mitgliedsbruderschaft, die sich auf diesen Rahmenvertrag bezieht, einen Nachlass in Höhe von 20% auf die sonst üblichen Gebührensätze der GEMA erhält. Hierzu ist es ausreichend, auf der GEMAAnmeldung zu vermerken, dass die Bruderschaft Mitglied des Bundes ist.
Werden im Laufe des Jahres mehrere Veranstaltungen durchgeführt, so empfiehlt es sich, für diese einen Jahrespauschalvertrag mit der GEMA zu schließen, da hierbei regelmäßig Nachlässe in Höhe von 10% auf die einzelnen Vergütungssätze gewährt werden. Ein solcher Jahresvertrag kann ab mindestens fünf Veranstaltungen geschlossen werden, allerdings zählen beispielsweise der Schützenball am Samstagabend, der Schützenumzug am Sonntag und der Krönungsball am Montag als separate Veranstaltungen, da sie auch gegenüber der GEMA jeweils einzeln zu vergüten sind. Zum Abschluss des Jahresvertrages muss sich die Bruderschaft direkt mit der GEMA in Verbindung setzen. Natürlich ist die Versuchung groß, eine Veranstaltung nicht bei der GEMA zu melden und die Vergütung hierfür zu sparen.
Doch hiervor sei gewarnt: Die GEMA verfügt über viele Mitarbeiter, die nach nicht gemeldeten Veranstaltungen forschen. Und bei einer bei der GEMA nicht angemeldeten Veranstaltung, über die vorher oder nachher in der Zeitung berichtet oder die etwa über Plakate angekündigt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die doch von der GEMA entdeckt wird. Und dann wird es erst richtig teuer, denn dann verlangt die GEMA den doppelten Vergütungssatz (und erhält den auch regelmäßig von den Gerichten zugesprochen) und den 20%igen Abschlag aus dem Rahmenvertrag gibt es dann auch nicht.
Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich in den letzten Jahren auch Außendienstmitarbeiter der GEMA, die die Saal- oder Festzeltgröße nachmessen, um festzustellen, ob auch ja richtig gemeldet wurde.
Soweit diese in Ruhe und zügig ihre Arbeit verrichten, wird dagegen sicherlich niemand etwas einzuwenden haben. Wenn dies nicht der Fall ist und der GEMA-Beauftragte die Veranstaltung zu sehr stört, darf sich der Veranstalter aber auch auf sein Hausrecht berufen und ihn wieder vor die Tür setzen, die Größe des Saales oder des Festzeltes kann schließlich auch außerhalb der Veranstaltung noch festgestellt werden und ein besonderes Zutrittsrecht für Kontrolleure der GEMA besteht nicht.
Doch mit der GEMA alleine ist es noch nicht getan, unter bestimmten Voraussetzungen fallen für die bestellte Musik noch weitere Abgaben an, so etwa bei der Künstlersozialkasse, die zunehmend die Schützen als Geldquelle entdeckt. Hierüber hatte der „Schützenbruder“ ja bereits in der Ausgabe August 2006 ausführlich berichtet und seitdem mehren sich die Meldungen von Bruderschaften, die von der Künstlersozialkasse auch für die vergangenen Jahre angegangen werden.
Und schließlich: Kommen die Musiker oder die Musikkapellen aus dem (benachbarten) Ausland, ist noch eine weitere Anmeldung erforderlich. Nach § 50a des Einkommensteuergesetzes muss der Veranstalter bei ausländischen Künstlern pauschal 20% der vereinbarten Vergütung einbehalten und unter Abgabe einer entsprechenden Steueranmeldung an das örtliche Finanzamt abführen. Dem Musiker ist hierüber, sofern er dies wünscht, vom Veranstalter eine Steuerbescheinigung zu erteilen. Wichtig ist daher, bereits beim Abschluss des Vertrages mit der ausländischen Kapelle zu vereinbaren, dass diese Quellensteuer vom vereinbarten Honorar einbehalten wird, ansonsten zahlt die Bruderschaft diese 20% nachher noch zusätzlich.