Altersgrenzen
Kein Zweifel – Kinder und Jugendliche gehören zu unserem Schützenleben einfach dazu. Aber sie dürfen nicht immer alles. Sie dürfen selbst dann bestimmte Sachen nicht, wenn ihre Eltern dabei sind oder ihnen diese ausdrücklich genehmigen.
So sind wohl jedem Schützenverein inzwischen die Altersgrenzen im Schießsport bekannt und geläufig: Das Schießen mit dem Luftgewehr und der Luftpistole ist erst ab zwölf Jahren erlaubt, und das auch nur unter der Aufsicht einer für die Kinder- und Jugendarbeit im Schießen besonders qualifizierte Person, des „Jugendschießleiters“.

Bei anderen Waffen, etwa dem KK-Gewehr, erhöht sich diese Grenze von zwölf auf 14 Jahre. Unterhalb dieser Altersgrenzen ist das Schießen auf dem Schießstand grundsätzlich nicht erlaubt, allerdings kann die örtlich zuständige Waffenbehörde Ausnahmen „zur Förderung des Leistungssports“ erlauben. Aber auch außerhalb des Schießsports bestehen Altersgrenzen, so etwa bei der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an öffentlichen Tanzveranstaltungen (also auch an Schützenbällen!) sowie beim Rauchen und Trinken. Wobei bei den Altersgrenzen im Bereich des Rauchens und Trinkens noch eine Besonderheit besteht: Hier ist bis zu einem gewissen Alter nicht nur die Abgabe verboten, es muss darüber hinaus sogar aktiv der Verzehr bzw. das Rauchen unterbunden werden. Dem Jugendlichen darf also etwa nicht nur kein Alcopop-Getränk ausgeschenkt werden, es muss auf den öffentlichen Veranstaltungen der Bruderschaft auch verhindert werden, dass er solche Getränke, die er etwa von außerhalb mitgebracht hat, auf dieser Veranstaltung konsumiert.
Die wichtigsten Altersgrenzen sind in der Übersicht oben zusammen gestellt. Und allen Schützenvereinen sei deren Beachtung dringend empfohlen, denn ein Verstoß hiergegen kann oftmals empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, nicht nur für den Verein, auf dessen Veranstaltung der Verstoß begangen wurde, sondern auch für den oder die dort Verantwortlichen persönlich.