Der Schüt­ze, sein Säbel und das Schützenfest

Wenn jetzt wie­der die Schüt­zen­fest­sai­son beginnt, stellt sich für vie­le Bru­der­schaf­ten auch wie­der die Fra­ge, wie sie mit ihren Säbeln auf den Schüt­zen­fes­ten umzu­ge­hen haben. Hier hat sich grund­sätz­lich nicht viel zur alten Rechts­la­ge geändert. 

Es gilt nach wie vor ein grund­sätz­li­ches Ver­bot des Tra­gens von Waf­fen auf Volks­fes­ten (§ 42 Abs. 1 WaffG), von dem für Brauch­tums­schüt­zen eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt wer­den kann (§ 16 Abs. 2 WaffG) Anders als unter dem alten WaffG bedarf nun jedoch nicht mehr jeder Säbel­trä­ger einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung, son­dern die­se wird für alle Säbel­trä­ger der Bru­der­schaft auf einen ver­ant­wort­li­chen Lei­ter aus­ge­stellt. Die­ser „ver­ant­wort­li­che Lei­ter“ selbst muss nicht der Vor­sit­zen­de sein, hier kann von der Bru­der­schaft jedes belie­bi­ge Mit­glied bestimmt wer­den (solan­ge die­ses nur bei den jewei­li­gen Auf- und Aus­mär­schen anwe­send ist). Vor­aus­set­zung für die Ertei­lung die­ser Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung ist neben einem ent­spre­chen­den Brauch, den sich die Bru­der­schaft in ihrem Antrag selbst beschei­nigt, nur, dass der „ver­ant­wort­li­che Lei­ter“ zuver­läs­sig und per­sön­lich geeig­net ist. 

Zustän­dig für die Ertei­lung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung ist die ört­li­che Kreis­po­li­zei­be­hör­de. Die Geneh­mi­gung gilt dann für fünf Jah­re für alle Auf­trit­te der Bru­der­schaft, also auch für die Teil­nah­me an außer­ört­li­chen Fes­ten, etwa am Bundesfest.

Eine wich­ti­ge Anmer­kung am Ran­de: Auch für Säbel auf Schüt­zen­fes­ten gilt die Bestim­mung des § 36 Abs. 1 WaffG, d.h. es sind Vor­keh­run­gen gegen Abhan­den­kom­men zu tref­fen. Bei jeder Bru­der­schaft soll­te daher gere­gelt sein, wie die Säbel „nach Gebrauch“ auf dem Schüt­zen­fest ver­wahrt wer­den: Ent­we­der muss sie halt stets einer im Blick haben oder sie wer­den z.B. in einem Kof­fer­raum ver­staut oder ähn­li­ches. Eines geht aber nicht: die Säbel im Fest­zelt acht­los in eine Ecke zu stel­len und zu hof­fen, dass sie dort bis zum Fest­en­de auch lie­gen blei­ben. Aber das haben wir doch immer schon ver­ant­wor­tungs­voll gehand­habt, oder?