Versicherung beim Schießsport und im Schützenverein
Als Schießsport wird der sportliche Umgang mit Waffen bezeichnet. Das Ziel des Sportes ist, die Mitte einer Schießscheibe zu treffen. Dabei spielen Körperbeherrschung und innere Ruhe eine besonders große Rolle. Um die erforderliche Körperbeherrschung zu erlangen, ist körperliches Training erforderlich. Wie bei jedem anderen Sport sind Verletzungen dabei nicht ausgeschlossen. Deswegen sollte sich jeder Sportler stets über eine Sportversicherung die im Falle eines Unfalls die Kosten übernimmt, informieren. Es gibt verschiedene Arten von Sportversicherungen, die sich je nach Sportart empfehlen. Wenn Sie unversichert einen Unfall in einem Sportverein oder Schützenverein verursachen, kann das teuer werden. Denn eine Krankenkasse zahlt nur bei Unfällen in der Freizeit und kommt nicht für Folgekosten auf.
Die Verletzungen, die bei einem Sport entstehen, sind rechtlich unter verschiedenen Gescihtspunkten besonders zu betrachten. In manchen Fällen, in denen auch Sachschäden verursacht wurden, ist ein gerichtliches Verfahren unerlässlich. Kompetente rechtliche Hilfe mit dem nötigen Fachwissen, finden Sie bei Derra.
Zunächst informieren Sie sich beim Verein, ob eine Versicherung besteht. Ansonsten kann die private Haftpflichtversicherung, sofern diese den Schießsport nicht mit einschließt, durch eine Sporthaftpflichtversicherung ergänzt werden. In den meisten Fällen kann eine Sportversicherung über den Verein abgeschlossen werden. Der Sportverein ist dann mitsamt allen aktiven sowie passiven Mitgliedern abgesichert. Bei dem Versicherungsschutz durch den Verein sind in der Regel das Training, sowie vom Verein organisierte Turniere einschließlich der Anfahrtswege eingeschlossen. Alles andere ist aber nicht unbedingt versichert. Besonders die Versicherung von Helfern auf dem Turnier und die Versicherung bei Festveranstaltungen, die auch für Nicht-Vereinsmitglieder zugänglich sind, stellen Probleme dar. Haben Sie einen Anbieter und eine passende Versicherung gefunden sollten Sie die Vertragsbedingungen ganz genau lesen. Oftmals werden bestimmte Arten von Verletzungen, die durch Eigenbewegung entstanden sind ausgeschlossen. Ein Beispiel einer Verletzung durch Eigenbewegung ist beispielsweise das Umknicken beim Joggen.
In dem Schießsport gelten auf Grund der Waffen und dessen Risiken, besondere Regeln. Schützenvereine sind verpflichtet eine Gruppenversicherung abzuschließen, die über einen Mitgliedsbeitrag finanziert werden kann. Somit sind Mitglieder des Vereins während des Trainings versichert. Ein Schütze der eine Schießerlaubnis beantragt, muss eine Haftpflichtversicherung aufweisen können, die Sach- und Personenschäden bis zu einer Million abdeckt. Der Schützenverein sollte außerdem über eine zusätzliche Unfallversicherung verfügen, die Unfälle bei dem Umgang mit Waffen oder Munition, abdeckt.
Zuletzt kann eine Hausratversicherung Schäden, die durch Diebstahl, Vandalismus oder Selbstentzündung der Waffen entstehen, abdecken und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die für gerichtliche Streitfälle aufkommt.