Ver­si­che­rung beim Schieß­sport und im Schützenverein

Als Schieß­sport wird der sport­li­che Umgang mit Waf­fen bezeich­net. Das Ziel des Spor­tes ist, die Mit­te einer Schieß­schei­be zu tref­fen. Dabei spie­len Kör­per­be­herr­schung und inne­re Ruhe eine beson­ders gro­ße Rol­le. Um die erfor­der­li­che Kör­per­be­herr­schung zu erlan­gen, ist kör­per­li­ches Trai­ning erfor­der­lich. Wie bei jedem ande­ren Sport sind Ver­let­zun­gen dabei nicht aus­ge­schlos­sen. Des­we­gen soll­te sich jeder Sport­ler stets über eine Sport­ver­si­che­rung die im Fal­le eines Unfalls die Kos­ten über­nimmt, infor­mie­ren. Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Sport­ver­si­che­run­gen, die sich je nach Sport­art emp­feh­len. Wenn Sie unver­si­chert einen Unfall in einem Sport­ver­ein oder Schüt­zen­ver­ein ver­ur­sa­chen, kann das teu­er wer­den. Denn eine Kran­ken­kas­se zahlt nur bei Unfäl­len in der Frei­zeit und kommt nicht für Fol­ge­kos­ten auf. 

Die Ver­let­zun­gen, die bei einem Sport ent­ste­hen, sind recht­lich unter ver­schie­de­nen Gescihts­punk­ten beson­ders zu betrach­ten. In man­chen Fäl­len, in denen auch Sach­schä­den ver­ur­sacht wur­den, ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren uner­läss­lich. Kom­pe­ten­te recht­li­che Hil­fe mit dem nöti­gen Fach­wis­sen, fin­den Sie bei Der­ra.

Zunächst infor­mie­ren Sie sich beim Ver­ein, ob eine Ver­si­che­rung besteht. Ansons­ten kann die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, sofern die­se den Schieß­sport nicht mit ein­schließt, durch eine Sport­haft­pflicht­ver­si­che­rung ergänzt wer­den. In den meis­ten Fäl­len kann eine Sport­ver­si­che­rung über den Ver­ein abge­schlos­sen wer­den. Der Sport­ver­ein ist dann mit­samt allen akti­ven sowie pas­si­ven Mit­glie­dern abge­si­chert. Bei dem Ver­si­che­rungs­schutz durch den Ver­ein sind in der Regel das Trai­ning, sowie vom Ver­ein orga­ni­sier­te Tur­nie­re ein­schließ­lich der Anfahrts­we­ge ein­ge­schlos­sen. Alles ande­re ist aber nicht unbe­dingt ver­si­chert. Beson­ders die Ver­si­che­rung von Hel­fern auf dem Tur­nier und die Ver­si­che­rung bei Fest­ver­an­stal­tun­gen, die auch für Nicht-Ver­eins­mit­glie­der zugäng­lich sind, stel­len Pro­ble­me dar. Haben Sie einen Anbie­ter und eine pas­sen­de Ver­si­che­rung gefun­den soll­ten Sie die Ver­trags­be­din­gun­gen ganz genau lesen. Oft­mals wer­den bestimm­te Arten von Ver­let­zun­gen, die durch Eigen­be­we­gung ent­stan­den sind aus­ge­schlos­sen. Ein Bei­spiel einer Ver­let­zung durch Eigen­be­we­gung ist bei­spiels­wei­se das Umkni­cken beim Joggen. 

In dem Schieß­sport gel­ten auf Grund der Waf­fen und des­sen Risi­ken, beson­de­re Regeln. Schüt­zen­ver­ei­ne sind ver­pflich­tet eine Grup­pen­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die über einen Mit­glieds­bei­trag finan­ziert wer­den kann. Somit sind Mit­glie­der des Ver­eins wäh­rend des Trai­nings ver­si­chert. Ein Schüt­ze der eine Schieß­erlaub­nis bean­tragt, muss eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf­wei­sen kön­nen, die Sach- und Per­so­nen­schä­den bis zu einer Mil­li­on abdeckt. Der Schüt­zen­ver­ein soll­te außer­dem über eine zusätz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ver­fü­gen, die Unfäl­le bei dem Umgang mit Waf­fen oder Muni­ti­on, abdeckt. 

Zuletzt kann eine Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den, die durch Dieb­stahl, Van­da­lis­mus oder Selbst­ent­zün­dung der Waf­fen ent­ste­hen, abde­cken und eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, die für gericht­li­che Streit­fäl­le aufkommt.