Waffen sicher verwahren
Für die Personen, die im Besitz eines Waffenscheins und entsprechender Waffen ist, ist nach §36 des neuen Waffengesetzes dazu verpflichtet „erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Gegenständer abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen“ wie es im Wortlaut der Rechtsprechung heißt.
In der formell überarbeiteten Ausführung wird eindringlich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen verwiesen. Dies impliziert auch, dass alle Schusswaffen, ausgenommen Luftgewehre und Luftpistolen, in einem zertifizierten Waffenschrank aufbewahrt werden müssen. Ein Waffenschrank Klasse 1 eignet sich sogar dafür die Schusswaffen und die dazugehörige Munition in einem einzigen Schrank sicher verwahren zu können. Anders ist dies bein Panzerschränken der Klassen A und B. Hier muss eine räumliche Trennung erfolgen. Vor diesen Hintergrund zeichnen sich die Schränke der Klassen 0 und 1 durch ein höheres Maß an Praktikabilität aus und sind eine Investition wert.
Gesetzliche Regelungen für Vereine und unbewohnte Gebäude
Bei der Aufbewahrung von Schusswaffen in unbewohnten Gebäuden verlangt die Gesetzgebung eine besondere Variante der Panzerschränke, um ein höchstes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Den gesetzlichen Hintergrund bietet hier §13 Abs. 6 des Waffengesetzes. Ausschlaggebend bei der Regelung für Vereine und unbewohnte Gebäude ist, dass Nutzungsberechtige nur unregelmäßig und vorübergehend in den Räumlichkeiten verweilen. Beispiele, die hierunter fallen, sind Jagdhütten, Wochenend- und Ferienhäuser. Liegen solche Gegebenheiten vor, so müssen Waffenschränke der Klasse 1 installiert werden. Hier können neben den Schusswaffen selbst auch die entsprechenden Munitionen in mehreren Fachbodenregalen sicher verwahrt werden. Des Weiteren können Jagd- und Reinigungsutensilien untergebracht werden.
Regeln beachten – Leben schützen
Die Regelungen zur sicheren Verwahrung der Waffen sind nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch die Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber, diese Regelungen einzuhalten. Auch in Deutschland kommt es zu unschönen Amokläufen, bei denen Waffen Leid über unschuldige Menschen und Familien bringen. Die Besitzer von Schusswaffen in Form von Sport- und Jagdwaffen haben nicht nur dafür zu sorgen, dass die Waffen in entsprechenden Schränken verwahrt sind, sondern auch die Schlüssel oder Zugangscodes für die Schränke nicht weiterzugeben. Gerade in Familienhaushalten hat dieser Punkt ein besonders schweres Gewicht. Weder Kinder noch der Ehepartner dürfen an die Waffen gelangen, wenn kein entsprechender Schein vorhanden ist. Es gilt Nachlässigkeiten im häuslichen Bereich auszuschließen, auch wenn ein inniges Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Partnern besteht. Wird die Regelung zum sicheren Umgang und Aufbewahrung nicht ernst genommen, so kann es dazu kommen, dass die Waffenbesitzkarte widerrufen wird und die Waffen abgegeben werden müssen.