Waffenaufbewahrung – maximale Sicherheit für Sportschützen
Sportschützen sind per Gesetz dazu angehalten, ihre Waffen zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und Diebstähle sowie Unfälle zu verhindern. Dazu ist ein Waffenschrank oder ‑tresor geeignet, sofern er die Anforderungen an Sicherheitsstandards erfüllt.
Die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung
Der Gesetzgeber schreibt eine Waffenaufbewahrung in Waffenschränken oder Waffentresoren vor. Davon betroffen sind auch alle Kurz- und Langwaffen von Sportschützen. Die Aufbewahrung in einfachen abschließbaren Möbelstücken ist unzureichend, weil diese über keine speziellen Sicherheitsstandards gegen Einbruch aufweisen. Nach Paragraph 36 Absatz 1 des Waffengesetzbuches, müssen Sportschützen für eine Aufbewahrung mit hohem Einbruchsschutz sorgen, wie jeder andere Waffenbesitzer auch.
Dazu hat der Aufbewahrungsort einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Sportschützen erst die gelbe Waffenbesitzkarte zum Besitz und Transportieren erhalten, wenn sie eine ordnungsgemäße Aufbewahrung beispielsweise per Kaufbeleg nachweisen können. Mit einer unangemeldeten Überprüfung der zuständigen Behörde ist zu rechnen. Verstöße gegen die Auflagen für eine ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung können eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Sicherheitsbestimmungen für geeigneten Waffenschrank
Grundsätzlich hat ein Waffenschrank über ein Zertifikat zu verfügen, das die Sicherheitsqualität nach der deutschen und europäischen Norm DIN/EN 1143–1 bestätigt. Diese umfasst einige Details, wie beispielsweise die Sicherung durch ein Schlüssel- oder Zahlenschloss. Schlüssel und Zahlencodes sind ebenfalls so aufzubewahren, dass sie für Dritte unzugängig sind.
Ein weiteres Kriterium hängt von der Art und Anzahl der aufzubewahrenden Waffen ab. Dabei kommt es auf den Widerstandsgrad sowie das Gewicht eines Waffenschrankes und ‑tresors an.
So benötigen Sportschützen für die sichere Aufbewahrung von beispielsweise fünf Kurzwaffen inklusive Munitionslagerung einen Waffenschrank, der mindestens über den Widerstandsgrad 0 oder N verfügt. Wird die Munition anderweitig gelagert, ist ein Waffenschrank mit der Sicherheitsstufe B vorgeschrieben. Das Gewicht spielt in diesen Fällen keine Rolle.
Erhöht sich die Waffenanzahl auf bis zehn Kurzwaffen, sind Waffenschränke mit den Widerstandsgraden 0 und B gesetzeskonform, wenn das Waffenschrankgewicht mehr als 200 Kilogramm beträgt. Bei mehr als zehn Kurzwaffen ist Widerstandsgrad I und mindestens 200 Kilogramm Gewicht Pflicht.
Bis zu zehn Langwaffen ist ein Waffenschrank mit der Sicherheitsstufe A vorgeschrieben. Eine offene Munition ist allerdings hierin nicht erlaubt. Sind es mehr als zehn Langwaffen und soll Munition offen darin gelagert werden, ist der Widerstandsgrad 0 zu wählen.
Bis zu fünf Kurzwaffen und zehn Langwaffen schreibt der Gesetzgeber die Sicherheitsstufe 5 vor. Erweitert sich die Waffensammlung auf über zehn Kurz- und mehr als zehn Langwaffen, hat die Schrank-/Tresortür Sicherheitsstufe B zu erfüllen. Wird der Schrank in eine Wand eingemauert, muss mindestens Widerstandsgrad 0 gegeben sein oder 140 Millimeter dicker Stahlbeton zum Einsatz kommen. Alternativ sind eine Nenndicke von 240 Millimeter reguläres Mauerwerk erlaubt, sofern die Druckfestigkeitsklasse der Steine mindestens Zwölf-Plus beträgt und die Mörtelgruppe ab II gewählt wird. Eine offene Munitionslagerung ist hierbei nicht erlaubt.
Sicherheitsrichtlinien für Waffenschrank-Standort
Das Waffengesetzbuch schreibt Sportschützen auch sicherheitsrelevante Richtlinien in Bezug auf den Standort für die Aufbewahrung ihrer Waffen vor. Der Waffenschrank oder ‑tresor ist in einem durchgehend bewohnten oder beachten Umfeld aufzustellen. Das ist in den meisten Fällen das eigene Zuhause. Manche bevorzugen beispielsweise das firmeneigene Büro, das sich aber nur mit dauerhafter Überwachung als Waffenschrank-Standort eignet.
Experten empfehlen Hausbesitzern, Ihren Waffenschrank vor den Blicken Dritter geschützt aufzustellen. Wenn niemand weiß, dass Waffen im Haus sind, kann auch niemand auf die Idee des Diebstahls beziehungsweise unautorisierten Zugriff auf die Waffen kommen. Zudem ist ein Keller-Standort vorteilhaft, weil ein gewichtiger Waffenschrank schwieriger bis gar nicht im Ganzen die Treppenstufen hoch zu transportieren ist.
Kommt ein abgelegener Standort für den Waffenschrank und die Waffenaufbewahrung infrage, muss dieser mindestens der Klasse 1 entsprechen. Zusätzlich schränkt dieser Standort die mögliche Anzahl der aufzubewahrenden Waffen ein. Es dürfen sich maximal drei Langwaffen im Waffenschrank befinden. Die Aufbewahrung von Kurzwaffen sowie von Munition ist an abgelegenen Standorten verboten.