Grundsätzliches zum Vereinsrecht
Im folgenden Artikel werden noch einmal die wichtigsten Grundlagen zum Vereinsrecht erläutert. Denn nur wer die Basics verstanden hat, kann sich tiefergehend mit der Materie beschäftigen. Weitere Informationen zum Vereinsrecht finden Sie in den nächsten Abschnitten oder auf unserer Webseite. Beispielsweise ist die Gründung eines Vereins schnell erledigt, allerdings gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden sollten.
Die Satzung als Ausgangspunkt
Die meisten Grundregeln und wichtigen Entscheidungen sind in der Satzung festgelegt. Die Satzung ist Ausgangspunkt für alle Vereine Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt zunächst den rechtlichen Rahmen vor, dieser Rahmen muss bzw. soll durch die Satzung ausgefüllt werden. Ein Verein kann durch Bestimmungen in seiner Satzung sogar von den gesetzlichen Richtlinien abweichen. Gibt es also rechtliche Probleme, sollte zunächst einmal in die Satzung nach einer Lösung geschaut werden. Idealerweise sollte die Satzung nicht mit Detailfragen überladen sein. Ebenso sollte nicht einfach nur eine Mustervorlage übernommen werden. Die Satzung eines Vereins ist wichtig und sollte auf die Bedürfnisse des Vereins abgestimmt sein. Gemäß dem BGB gibt es zwei Kategorien von Inhalten für die Satzung. Laut § 57 BGB kann zwischen Mindestanforderungen und § 58 BGB, dem Sollinhalt unterschieden werden. Entsprechend dem § 57 BGB sollte in der Satzung der Zweck, der Name und der Sitz des Vereins enthalten sein. Der Zweck des Vereins sollte eindeutig beschrieben werden und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung sein sowie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgen. In der Satzung sollte auch geschrieben stehen, wie dieser Zweck erreicht wird. Zusätzlich sollte gemäß dem Sollinhalt der Ein- und Austritt der Mitglieder, Beitragspflichten von Mitgliedern, die Zusammensetzung des Vorstands und Vorgaben zur Mitgliederversammlung. In der Satzung können auch Dinge geregelt werden wie unterschiedliche Mitgliedschaften. Es gibt zwar das Prinzip der Gleichbehandlung im Verein, aber es ist zulässig, verschiedene Kategorien von Mitgliedern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten zu erschaffen.
Detaillierte Regelungen mittels Vereinsordnungen
Zusätzlich zu der Satzung besteht die Möglichkeit weitere Dinge durch die Vereinsordnung zu regeln. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der Satzung eine Ermächtigung zur Schaffung einer Ordnung gegeben ist. Eine Ordnung führt im Idealfall die Bestimmungen der Satzung aus. Vorteile einer Ordnung ist, dass diese einfacher zu verändern sind. So können sie flexibler den Bedürfnissen angepasst werden. Auch müssen Änderungen in den Ordnungen nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Natürlich dürfen sich Vereinsordnung und Vereinssatzung sich nicht widersprechen. Hierarchisch stehen die Ordnungen unter der Satzung. Desweiteren dürfen keine Grundsatzentscheidungen in den Ordnungen enthalten sein.