Schützenbruderschaften: ohne Frauen keine Gemeinnützigkeit
Ein Verein, der Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs scheitert seine Gemeinnützigkeit daran, dass er nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung zu fördern.
Die Entscheidung betrifft …
Weiterlesen…