Schützenrecht im Überblick:

Schützenrecht

Der Schützenverein und die Körperschaftsteuer

Die gute Nachricht vorneweg: Steuerbegünstigte Vereine sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Aber: Die Befreiung gilt nicht für einen von dem Schützenverein unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Soweit ein solcher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, ist der steuerbegünstigte Verein partiell steuerpflichtig. Mit …

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